Im Hinblick auf eine Geldanlage steht immer auch der Schutz einer adäquaten Absicherung im Vordergrund. Anleger fragen sich - ist mein Geld dort, wo es angelegt ist, auch sicher? Was passiert, wenn Banken oder ganze Länder zahlungsunfähig werden, sprich eine Insolvenz anmelden? Komme ich dann überhaupt noch an mein Geld? Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die gesetzliche Einlagensicherung, die zum Schutz der Anleger in Deutschland und der EU eingeführt wurde. Gerne beraten wir Sie auch direkt und unverbindlich.
Legt ein Sparer Geld an, schenkt er einer bestimmten Bank sein Vertrauen. Alleine darauf zu bauen, reicht aber nicht aus. Wie man in der Vergangenheit am Beispiel von Griechenland gesehen hat, können Banken oder auch Länder aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen schnell in Schwierigkeiten geraten. In diesem Zuge sind dann auch alle Menschen betroffen, deren Geld sich in einer solchen Bank befindet. Um Anleger vor den Folgen einer solchen Krise zu schützen, hat der Gesetzgeber eine EU-weite Regelung getroffen. Die besagt, dass Beträge auf einem Tagesgeld-, Festgeld- oder Girokonto bis zu einer Höhe von 100.000 € pro Bank und pro Kunde gesetzlich geschützt sind. Besitzt ein Sparer mehr als 100.000 €, sollte er sein Vermögen besser auf mehrere Institutionen verteilen.
Banken haben neben der gesetzlichen Einlagensicherung häufig noch andere Schutzsysteme. Damit bieten sie Anlegern attraktive Konditionen, damit diese noch höhere Geldmengen anlegen und diese nicht auf mehrere Banken verteilen müssen. Im Falle einer Entschädigungszahlung ist bei so einer Bank der Betrag auch über 100.000 € durch die freiwillige Ergänzung gewährleistet. Fragen Sie gerne bei uns nach, welche Banken Ihnen einen zusätzlichen Schutz Ihrer Ersparnisse für mehr als 100.000 € anbieten können.
Unser Fortschritt
Erfahren Sie hier, welche Punkte für Festgeld sprechen und ob es Sicherheiten beim Sparen gibt.
Die gesetzliche Einlagensicherung umfasst in erster Linie Sparkonten, wie Tagesgeld-, Festgeldoder Girokonten. Auch herkömmliche Sparbücher und Depot-Verrechnungskonten fallen regulär unter diesen Schutz. Sollten Sie ein Gemeinschaftskonto besitzen, sind die 100.000 € pro Person und Bank abgesichert. Das heißt, bei zwei Kontoinhabern erhöht sich die Absicherung eines Gemeinschaftskontos auf 200.000 €. Achten Sie auch bei jeder Anlageentscheidung immer auf mögliche geschäftliche Verbindungen innerhalb der Banken. Gehören mehrere Banken zusammen, wird der Schutzbetrag von 100.000 € über die Institutionen aufgeteilt. Das müssen Sie vorher wissen. Gerne prüfen wir für Sie im Vorfeld, ob dies bei der von Ihnen gewählten Bank über unser Portal der Fall ist.
Als privater Sparer profitieren Sie von der Einlagensicherung in Deutschland oder innerhalb der EU. Der Schutz gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen (sogenannte KMUs). Anders sieht es bei großen Konzernen oder institutionellen Anlegern aus. Das Vermögen von Anlegern, die nicht privat, sondern im großen Stil Geld verwalten, sind nicht gesetzlich geschützt. Die Einlagensicherung richtet sich nämlich explizit nur an private Sparer und KMUs, um deren Vermögen vor möglichen Verlusten durch Bankeninsolvenzen zu schützen.
Gerne besprechen wir in einem unverbindlichen Gespräch, was es dabei noch zu beachten gibt. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten:
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