Planen Sie eine bestimmte Investition in eine Geldanlage, um langfristig Vermögen aufzubauen? Egal, ob Sie für Ihre Altersvorsorge, ein Eigenheim, eine größere Anschaffung oder als Sicherheit für Notfälle sparen - eine Geldanlage kann dabei für ein gutes Gefühl und Sicherheit sorgen. Mit dem Aufbau Ihres Kapitals geht jedoch auch die Verantwortung einher, Ihren Gewinn steuerrechtlich korrekt abzuführen. Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Informationen zum Thema Steuern.
Alles über das Thema steuern
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Seite sowie Hinweise, die Sie auf unserer Plattform erhalten, nur als Anhaltspunkte dienen und wir keine Haftung für steuerliche Angaben übernehmen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens die nötige Unterstützung zu holen. Die hier genannten Informationen sind lediglich als grober Leitfaden zu verstehen und haben keine rechtliche Relevanz.
Ja und Nein. Ihr angespartes Vermögen wirft bei einer guten Geldanlage attraktive Gewinne ab. Diese Zinserträge sind Kapitalgewinne und müssen entsprechend besteuert werden. Diese Besteuerung nennt sich Abgeltungssteuer und beträgt 25 % pro Jahr zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es gibt aber noch einen Freibetrag in Höhe von 1.000 €, der steuerfrei ist. Um diesen Freibetrag auszuschöpfen, muss bei Ihrer Bank vorher ein Freistellungsauftrag eingereicht werden.
Nehmen wir an, Sie zahlen Kirchensteuer und investieren 50.000 Euro zu einem Zinssatz von 5 % für ein Jahr in Festgeld. Nach einem Jahr liegt Ihr Gewinn bei 2.500 €. Davon sind bereits 1.000 € durch den eingereichten Freibetrag steuerfrei. Der verbleibende Rest von 1.500 € muss noch besteuert werden. Die Beispielrechnung sieht wie folgt aus: Zunächst werden 25 % Abgeltungssteuer abgezogen, was 375 € ergibt. Von diesem Betrag wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (= 20,63 €) und die Kirchensteuer von 9 % (= 33,75 €) abgezogen. Insgesamt sind also für dieses Beispiel 429,38 € an Steuern auf den Gewinn von 2.500 € zu entrichten. Die angegebenen Zahlen dienen lediglich als Beispiel mit fiktiven Zahlen und haben keine realistische Relevanz.
KOMPETENTE BERATUNG
Haben Sie sich für eine Geldanlage in einer ausländischen Bank entschieden? Dann gibt es noch eine weitere Steuer zu beachten: die Quellensteuer. Diese Steuer wird automatisch von der Bank direkt von Ihren Gewinnen abgezogen - noch vor der Gewinnausschüttung. Aber auch hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt und das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eingerichtet, um doppelte Steuerlasten für die Sparer zu vermeiden. In vielen Fällen lässt sich somit die Quellensteuer stark reduzieren oder wird sogar vollständig erlassen. Wir erwähnen die Quellensteuer erst an dieser Stelle hier, denn entweder entfällt diese Besteuerung aufgrund Ihres Steueransässigkeit, oder – selbst wenn sie nicht entfällt – ist eine Geldanlage im EU-Ausland dank der besonders hohen Zinssatzangebote immer noch weitaus attraktiver als vergleichbare inländische Banken und trotz Einschränkungen durch Quellensteuer. Hier finden Sie einige beispielhafte Länder für die Reduzierung der Quellensteuer:
Bei der Registrierung von zinsdepot24 müssen Sie Ihre Steueransässigkeit unbedingt mit angeben. Sie attestieren an, ob Sie außerhalb von Belgien wohnen. Diese Information ist für die Eröffnung eines Kontos zwingend erforderlich.
Quellensteuersatz Belgien
Regulär: 30% bei belgischer Staatsangehörigkeit Mit DBA: 0 % Quellensteuer entfällt
Formular: Weitere Formulare sind nicht notwendig, da Sie die Angaben bereits während der
Registrierung und der Kontoeröffnung darlegen.
Bei der Registrierung für zinsdepot24 müssen Sie unbedingt Ihre Steueransässigkeit angeben. Damit bestätigen Sie, ob Sie außerhalb von Deutschland wohnen. Diese Information ist für die Eröffnung eines Kontos zwingend erforderlich.
Quellensteuersatz Deutschland:
Regulär: 26,375 % (Abgeltungsteuer) bei deutscher Staatsangehörigkeit.
Mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): In vielen Fällen kann die Quellensteuer entfallen oder reduziert werden.
Formular: Weitere Formulare sind nicht erforderlich.
Freistellungsauftrag: Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Bankkunden, Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro (für Alleinstehende) oder 2.000 Euro (für Verheiratete) von der Abgeltungssteuer freizustellen. Erträge, die diese Beträge übersteigen, unterliegen der Besteuerung.
Bei der Registrierung für zinsdepot24 müssen Sie unbedingt Ihre Steueransässigkeit angeben. Damit bestätigen Sie, ob Sie außerhalb von Deutschland wohnen. Diese Information ist für die Eröffnung eines Kontos zwingend erforderlich.
Quellensteuersatz Dänemark:
Regulär: 27 % (Kapitalertragsteuer) bei dänischer Staatsangehörigkeit.
Mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): In vielen Fällen kann die Quellensteuer reduziert werden oder unterliegt besonderen Regelungen gemäß dem jeweiligen DBA zwischen Deutschland und Dänemark.
Formular: Weitere Formulare sind nicht erforderlich.
Freistellungsauftrag: In Dänemark gibt es keinen direkten Freistellungsauftrag wie in Deutschland, jedoch können bestimmte Kapitalerträge steuerlich begünstigt sein.
Bei zinsdepot24 müssen Sie Ihre Steueransässigkeit angeben, um sicherzustellen, dass Sie außerhalb von Spanien wohnen. Diese Information ist erforderlich, um ein Konto zu eröffnen.
Quellensteuersatz Spanien:
Regulär: 19 % auf Zinsen von Festgeldern und Sparbüchern.
Mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Die Quellensteuer kann entfallen oder reduziert werden.
Formular: Weitere Formulare sind nicht erforderlich.
Freistellungsauftrag: Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Bankkunden, Kapitalerträge bis zu 1.500 Euro (für alle Einkommensarten) von der Abgeltungssteuer freizustellen. Erträge, die diese Beträge übersteigen, unterliegen der Besteuerung.
Hinweis: Die Steuern in Spanien können je nach Einzugsland und persönlicher Situation variieren. Es ist ratsam, sich vor Abschluss einer Anlage über die persönlichen steuerlichen Anforderungen zu informieren.
Bei der Registrierung für zinsdepot24 müssen Sie unbedingt Ihre Steueransässigkeit angeben. Damit bestätigen Sie, ob Sie außerhalb von Deutschland wohnen. Diese Information ist für die Eröffnung eines Kontos zwingend erforderlich.
Quellensteuersatz Niederlande:
Der reguläre Quellensteuersatz in den Niederlanden beträgt 15 % auf Zinsen. Niederländische Steuerresidenten müssen auf ihre Kapitalerträge in der Regel Einkommenssteuer zahlen, während nicht ansässige Steuerpflichtige oft nur den Quellensteuersatz zahlen.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
Die Niederlande haben mit vielen Ländern, einschließlich Deutschland, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dadurch kann die Quellensteuer entfallen oder reduziert werden.
Formular:
Für die Registrierung sind in der Regel keine weiteren Formulare erforderlich.
Freistellungsauftrag:
In den Niederlanden gibt es kein direktes Pendant zum deutschen Freistellungsauftrag. Stattdessen können Sie eine Steuererklärung einreichen, um eventuell gezahlte Steuern auf Kapitalerträge zurückzufordern, wenn Ihre Erträge einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
Bei der Registrierung für zinsdepot24 müssen Sie unbedingt Ihre Steueransässigkeit angeben. Damit bestätigen Sie, ob Sie außerhalb von Deutschland wohnen. Diese Information ist für die Eröffnung eines Kontos zwingend erforderlich.
In Italien sind bestimmte Anlageformen – oftmals staatliche Anleihen, Schuldverschreibungen italienischer Banken und börsennotierter Gesellschaften – von der Quellensteuer befreit
Auf Dividenden aus Frankreich musst Du 30 Prozent Quellensteuer zahlen.
Davon werden 12,8 Prozent mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet.
17,2 Prozent kannst Du Dir von den französischen Steuerbehörden erstatten lassen.
EU-Land
|
Quellensteuer
|
Reduzierte Quellensteuer
|
---|---|---|
Bulgarien
|
10,00 %
|
5,00 %
|
Estland
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Finnland
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Frankreich
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Griechenland
|
15,00 %
|
10,00 %
|
Großbritannien
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Irland
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Italien
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Kroatien
|
12,00 %
|
0,00 %
|
Lettland
|
20,00 %
|
10,00 %
|
Litauen
|
15,00 %
|
10,00 %
|
Luxemburg
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Malta
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Niederlande
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Norwegen
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Österreich
|
25,00 %
|
0,00 %
|
Portugal
|
28,00 %
|
15,00 %
|
Schweden
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Slowakei
|
19,00 %
|
0,00 %
|
Tschechien
|
15,00 %
|
|
Zypern
|
0,00 %
|
0,00 %
|
Wir bieten keine Rechtsberatung an und übernehmen auch keine Haftung für steuerrechtliche Aussagen. Dennoch beantworten wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Gespräch weitere Fragen, soweit dies allgemeine Informationen zu Steuern betrifft. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten:
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